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The Foreign Business Act
and restricted occupations
Es gibt zwei
Regelwerke, welche die Einschränkungen,
denen Ausländern bei der Wahl Ihrer
Beschäftigung in Thailand unterliegen,
behandeln – Ein königliches Dekret mit einer
Liste von Berufen, die Ausländern untersagt
sind und ein Gesetz welches Ausländern
verschiedene Aktivititäten untersagt.
Restricted occupations
Ein königliches Dekret
listete 1973 neununddreißig (39) Tätigkeiten
auf, deren Ausübung Ausländern untersagt
war. Diese Liste wurde zu verschiedenen
Anlässen durch weitere königliche Erlasse
verändert – die letzte Änderung fand 1979
statt. Untersagte Berufe sind:
• einfache
Werktätigkeiten
• land- und
forstwirtschaftliche Tätigkeiten,
Tieraufzucht, Fischerei oder allgemeine
Aufsicht in der Landwirtschaft
• Maurer, Zimmermann
oder andere Bautätigkeiten
• Holzbearbeitung
• das Führen von
motorisierten / nicht motorisierten
Fahrzeugen zu kommerziellen
Transportzwecken, ausgenommen in der
internationalen Luftfahrt
• Ladenbedienung
• Auktionator
• Aufsicht,
Rechnungsprüfung oder Beratung im
Rechnungswesen, ausgenommen gelegentliche
internationale Prüfungen
• Edelsteinbearbeitung
• Frisör/In und
Kosmetiker/In
• manuelles Weben
• Weben, Bearbeitung
oder Herstellung von Produkten aus Hanf,
Stroh, Bambus oder Rattan
• Papierherstellung
• Lackwarenherstellung
• Produktion typischer,
thailändischer Musikinstrumente
• Gold- oder
Silberschmied oder die Herstellung anderer
Schmuckartikel aus Metall
• Herstellung von
Bronzeprodukten
• Herstellung
thailändischer Puppen und Figuren
• Produktion von
Matratzen oder gefüllten Bettdecken
• Herstellung von
Almosensammelbüchsen
• manuelle Herstellung
von Seideprodukten
• Produktion von Buddha
Darstellungen
• Herstellung von
Messern
• Fabrikation von
Papier- oder Textilregenschirmen
• Schuhherstellung
• Hutmacher
• Makler- oder
Agenturgeschäfte, ausgenommen in
internationalem Umfeld
•
Bekleidungsherstellung
• Töpferei
• Herstellung
Handgerollter Tabakwaren
• Rechtsberatende
Tätigkeiten
• Schreib- oder
Sekretariatsaufgaben
• handgewebte
Seidenverarbeitung
• Setzarbeiten in
thailändischer Schrift
•
ambulanter Handel
• Reiseführer oder
Reisebürotätigkeiten
• Architekt
• Bauingenieurwesen,
Hoch- und Tiefbau
The Foreign Business Act
Der Foreign Business
Act (das Gesetz) wurde am 15.Oktober
1999 durch den Senat und am 20. Oktober 1999
durch das Repräsentantenhaus verabschiedet,
wurde in der Ausgabe der Regierungsgazette
vom 4. Dezember 1999 veröffentlicht und trat
am 4. März 2000 in Kraft.
Das Gesetz widerruft
und ersetzt die Bekanntgabe Nr. 281 des
Nationalen Exekutiv Rates von 1972 (oder das
Alien Business Gesetz, ABL).
Wie auch im Alien
Business Gesetz, sind die im Gesetz
aufgeführten Geschäftszweige immer noch in
drei Kategorien unterteilt – Liste 1, 2 und
Liste 3. Im ABL waren es Annex A, B und
Annex C. Jedoch wurden die
Geschäftstätigkeiten im Gesetz grundlegend
verändert.
Ministerial Regulations
In Liste 1 findet man
Tätigkeiten / Unternehmungen, welche
Ausländern strikt untersagt sind. In Liste 2
sind jene Tätigkeiten / Unternehmungen
aufgeführt, welche Ausländern verboten sind,
ausgenommen, es wurde durch den
Wirtschaftsminister eine Genehmigung gewährt
an und anhand eines entsprechenden
Kabinettsbeschlusses. Ausländischen Firmen,
denen Zugang zu Tätigkeiten der Liste 2
gewährt wird, müssen folgende
Voraussetzungen erfüllen:
(1) Mindestens 40
Prozent der Firmenanteile müssen sich
entweder im Besitz von Thailändern oder
einer thailändischen juristischen Person
befinden.
(2) Zwei Fünftel des
Board of Directors müssen die thail.
Staatsangehörigkeit
besitzen.
Unternehmungen /
Tätigkeiten der Liste 3 sind ebenfalls
grundsätzlich verboten – Ausländer benötigen
eine Genehmigung, ausgehändigt durch den
Generaldirektor des Department of
Commercial Registration
(Wirtschaftsministerium), an und anhand
einer Überprüfung des Foreign Business
Board.
Ausländer können sich
dann in Gewerbezweigen, aufgelistet in Liste
2 und 3, engagieren, wenn sie, in
Übereinstimmung mit dem Investment
Promotion Act, Industrial Estate Authority
of Thailand Act oder anderen Gesetzen,
als promoted Investor anerkannt
werden. Dieses muss dann jedoch beim
Wirtschaftsministerium angezeigt werden.
Grundzüge des
Foreign Business Act, verglichen mit dem
Alien Business Law
Definition des
Ausländers
Alien Business
Law
1. Eine natürliche oder
juristische Person, welche nicht die
thailändische Staatszugehörigkeit besitzt;
2. Ein Unternehmen, in
dem Ausländer die Hälfte oder mehr der
Anzahl oder des Wertes der Beteiligungen
halten;
3. Ein Unternehmen, in
welchem Ausländer für die Hälfte oder mehr
der Anteilseigner abrechnen;
4. Eine limited
partnership (Partnerschaft mit
beschränkter Haftung) oder eine
eingetragene, einfache partnership
mit einem ausländischen, geschäftsführenden
Gesellschafter oder einem ausländischen
Geschäftsführer.
Namenlose
Anteilsscheine einer haftungsbeschränkten
Firma werden generell als Anteile in
ausländischer Hand angesehen, ausser anders
beschrieben durch ministeriellen Erlass.
Foreign Business Act
1. Eine natürliche
Person, welche nicht die thailändische
Staatszugehörigkeit besitzt;
2. Eine juristische
Person, welche nicht in Thailand eingetragen
ist;
3. Ein, in Thailand,
eingetragenes Unternehmen mit einer
ausländischen Beteiligung von 50% oder mehr;
4. Eine limited
partnership (Partnerschaft mit
beschränkter Haftung) oder eine
eingetragene, einfache partnership
mit einem ausländischen, geschäftsführenden
Gesellschafter oder einem ausländischen
Geschäftsführer.
Namenlose
Anteilsscheine einer haftungsbeschränkten
Firma werden generell als Anteile in
ausländischer Hand angesehen, ausser anders
beschrieben durch ministeriellen Erlass.
Begrenzte Teilhaberschaft an anderen
Unternehmen
Alien Business Law
Ein Ausländer als
Inhaber einer Genehmigung, als Anteilseigner
oder Partner eines, als ausländisch
definierten, Unternehmens kann nicht
gleichzeitig Partner oder Anteilseigner mit
mehr als einem Drittel Wert oder Anteilen in
einer weiteren Partnerschaft oder einem
anderen Unternehmen werden oder ein solches
Unternehmen aufkaufen, es sei denn, ihm
wurde durch den Generaldirektor der
zuständigen Stellen des
Wirtschaftsministeriums eine entsprechende
Genehmigung, welche anderslautende
Bestimmungen beschreibt, ausgehändigt.
Foreign Business Act
Keine Vorgaben
Mindestkapital
Alien Business Law
Keine Vorgaben
Foreign Business Act
Für Unternehmen welche
im Foreign Business Act gelistet
sind, wurde die Höhe des Mindestkapitals auf
drei Millionen Baht bestimmt; für
Tätigkeiten welche nicht aufgeführt, gilt
eine Mindestkapitaleinlage von zwei
Millionen Baht. Jedoch sollten die
Mindestkapitalbestimmungen im Falle von
Kapitalrückfluss nicht angewandt werden.
Auflistung verbotener und eingeschränkter
Geschäftszweige
Alien Business Law
Unternehmungen die dem
Alien Business Law unterliegen, sind
in drei Kategorien unterteilt – Annex A,
Annex B und Annex C.
Sämtliche in Annex A
aufgelisteten Tätigkeiten sind Ausländern
strikt untersagt.
Zu den in Annex B
und/oder C aufgeführten Tätigkeiten haben
Ausländer nur dann Zugang, wenn ihnen durch
das Board of Investment eine
Genehmigung zur Investitionsförderung
ausgestellt wird.
Engagement in
Geschäftszweigen, aufgelistet in Annex C,
haben Ausländer nur mit einer Erlaubnis
durch den General Director
(Wirtschaftsministerium).
Foreign Business Act
Unternehmungen die dem
Act unterliegen sind in drei Kategorien
unterteilt – Liste 1, 2 und Liste 3.
Sämtliche in Liste 1
aufgelisteten Tätigkeiten sind Ausländern
strikt untersagt.
Zu den in Liste 2
aufgeführten Tätigkeiten haben Ausländer nur
dann Zugang, wenn Ihnen eine Genehmigung
durch den Wirtschaftsminister an und anhand
eines Kabinettsbeschlusses vorliegt.
Ausländische, juristische Personen, welche
sich in Unternehmungen der Liste 2
engagieren möchten, müssen zudem die
folgende zwei Voraussetzungen erfüllen:
(1) Mindestens 40
Prozent der Firmenanteile müssen durch einen
thailändischen Staatsangehörigen oder eine
nicht-ausländische juristische Person
gehalten werden.
(Der Mindestgrenzwert
kann bei Vorgabe von angemessenen Gründen
auf 25 Prozent abgesenkt werden)
(2) Zwei Fünftel der
Mitglieder der Geschäftsführung müssen
thailändische Staatsangehörige sein.
Tätigkeiten der Liste 3
sind Ausländern nur dann zugänglich, wenn
Ihnen eine Genehmigung, ausgehändigt durch
den Generaldirektor des Department of
Commercial Registration
(Wirtschaftsministerium), an und anhand
einer Überprüfung des Foreign Business
Board vorliegt.
Ausländer können sich
dann in Gewerbezweigen, aufgelistet in Liste
2 und 3, engagieren, wenn sie, in
Übereinstimmung mit dem Investment
Promotion Act, Industrial Estate Authority
of Thailand Act oder anderen Gesetzen,
als promoted Investor anerkannt
werden.
Hinzugefügte
Änderungen der Tätigkeitskategorien
Alien Business Law
Grosshandelstätigkeiten
jeglicher Art (Annex C) ausgenommen jener,
welche in Annex A aufgeführt sind und
Einzelhandelstätigkeiten jeglicher Art
(Annex B und Annex C) erfordern eine
Genehmigung zur Investitionsförderung durch
das Board of Investment, oder eine
Genehmigung des Generaldirektors des
Department of Commercial Registration
(Wirtschaftsministeriums).
Makler- oder
Agenturtätigkeiten (Annex A) sind Ausländern
untersagt.
Sämtliche
Dienstleistungstätigkeiten, genau definiert
in Annex A, Annex B und Annex C.
Diese fallen unter das
Gesetz. Besonders Rechnungswesen,
rechtliche und architektonische
Dienstleistungen sind unter Annex A
aufgeführt, während
Ingenieurdienstleistungen unter Annex C zu
finden sind.
Gebäudebau ist unter
Annex A aufgeführt, während sämtliche
anderen Baugewerbezweige unter Annex C
aufgelistet sind.
Intrahandel, speziell
mit lokalen, landwirtschaftlichen Produkten
und Werbeagenturdienstleistungen sind unter
Annex A gelistet.
Foreign Business
Act
Der Gross- und
Einzelhandel mit sämtlichen Produkten ist
gemäß Liste 3 genehmigungspflichtig.
Ausgenommen sind
Grosshandelsunternehmen
mit einem Mindestkapital von 100 Mio.
Baht oder mehr je Standort und
Einzelhandelsunternehmungen mit einem
Mindestkapital in Höhe von 100 Mio.
Baht oder mehr, oder 20
Mio. Baht oder mehr je Geschäft.
Makler- und
Agenturtätigkeiten, unter Liste 3
aufgeführt, sind Ausländern zugänglich wenn
diese im Besitz einer Foreign Business
License sind. Allerdings, sind die
folgenden Tätigkeiten vom Act
(Genehmigungen) ausgeschlossen:
Der Wertpapierhandel
oder Dienstleistungen im Bereich der
Warentermingeschäfte mit
landwirtschaftlichen Rohstoffen,
Finanzinstrumenten oder Wertpapieren;
Der Handel mit oder die
Materialbeschaffung von Gütern und
Leistungen zur Produktion und/oder
Herstellung durch ein Unternehmen oder der
Dienstleistungsbereitstellung für ein
solches Unternehmen aus der gleichen Gruppe;
Handel, Beschaffung
(für Dritte) oder die Distribution oder die
Schaffung von Absatzmärkten national oder
international für lokal hergestellte Güter
oder Waren oder Importhandel als
internationales Handelsunternehmen mit einem
Mindestkapital (des ausländischen
Firmenanteils) von mindestens 100 Mio. Baht;
andere Arten von Geschäftstätigkeiten gemäß
den amtlichen Vorschriften.
Während sämtliche, in
Liste 3, aufgeführten
Dienstleistungstätigkeiten (ausgenommen jene
in den Ministerialregelungen beschriebenen)
per Lizenz betrieben werden konnten, hat es
bei Dienstleistungen im Bereich der Steuer-
und Rechtsberatenden Tätigkeiten sowie den
Architekturberufen (ursprünglich wurden
keine Genehmigungen erteilt) und dem
Ingenieurwesen eine einschneidende Änderung
gegeben – für diese werden nunmehr auch
Genehmigungen ausgestellt.
Für das Baugewerbe sind
ebenfalls Genehmigungen erhältlich – unter
Liste 3; jedoch ist das Baugewerbe vom
Act ausgeschlossen, wenn es sich um
folgende Bereiche handelt:
Der Bau von
Einrichtungen, die die Öffentlichkeit in
Bezug auf öffentliche Versorgungs- und/oder
Kommunikationsbetriebe mit grundlegenden
Dienstleistungen versorgen und die den
Einsatz von speziellen Werkzeugen,
Maschinen, Technologien oder Sachkenntnissen
im Bauwesen und ein Mindestkapital des
Ausländers in Höhe von 500 Mio. Baht
erfordern;
Andere Bereiche des
Baugewerbes wie festgeschrieben in den
amtlichen Vorschriften.
Der Binnenhandel mit
einheimischen, landwirtschaftlichen
Erzeugnissen und Produkten, welcher durch
kein anderes, bestehendes Gesetz untersagt
wird und der in Liste 3 aufgeführt ist,
darf durch Ausländer betrieben werden,
sofern diese im Besitz einer Foreign
Business License sind.
Neuregelung
verbotener und eingeschränkter
Geschäftstätigkeiten
Alien Business Law
Ein Royal Decree
vorausgesetzt, dürfen sich Ausländer in
sämtlichen, in Annex A oder Annex B
aufgeführten, Geschäftsfeldern betätigen.
Eine Gesetzesänderung zu Annex C kann nur
per Royal Decree vorgenommen werden.
Foreign Business Act
Eine Änderung der Liste
1 sowie des Kapitels 1 der Liste 2 kann nur
per Gesetz durchgeführt werden. Weitere
Änderungen erfordern ein Royal Decree.
Das Foreign Business Board ist
angewiesen, die aufgeführten Geschäftsfelder
einmal im Jahr durchzusehen und zu bewerten
und mögliche Änderungen dem
Wirtschaftsminister einzureichen.
Konventionalstrafen
Alien Business
Law
Bussgeld in Höhe von
30,000-500,000 Baht
Foreign Business Act
Bussgeld in Höhe von
100,000-1,000,000 Baht und Haftstrafen von
nicht mehr als 3 Jahren.
Liste der
geschäftlichen Tätigkeiten
Liste 1
Geschäfte, die
Ausländern aus besonderen Gründen untersagt
sind:
1. Unternehmungen in
den Bereichen Zeitung, Radio oder
TV-Stationen
2. Landwirtschaft im
Tief- / Hochland, Gartenbau
3. Viehzucht
4. Forstbetrieb und
Holzeinschlag in natürlichen Waldstücken
5. Fischerei in
thailändischen Hoheitsgewässern und in
Thailands exclusiven, Ökozonen
6. Herstellung von
thailändischer Kräutermedizin
7. Inzahlungnahme und
Auktionshandel mit antiken, thailändischen
Objekten oder antiken Gegenständen von
nationalem, historischen Wert
8. Formen oder Giessen
von Buddha Darstellungen und Almosenschalen
buddhistischer Mönche
9. Landverkauf.
Liste 2
Tätigkeiten im Bereich
der nationalen Sicherheit, mit negative
Beeinträchtigung von Kunst und Kultur,
Gebräuchen oder einheimisches Kunstgewerbe /
Kunsthandwerks oder Tätigkeiten mit
Auswirkungen auf natürliche Ressourcen oder
die Umwelt.
Chapter 1:
Tätigkeiten im Bereich der nationalen
Sicherheit
1. Herstellung, Absatz
(Verkauf) und Instandsetzung von:
(a) Schussfeuerwaffen,
Munition, Schießpulver und Explosivstoffen
(b) Komponenten von
Schussfeuerwaffen, Schießpulver und
Explosivstoffen
(c) Rüstungsgütern,
Militärfahrzeugen, Fluggeräten oder
Beförderungsmitteln
(d) Jede Form von
Kriegsausrüstung oder deren Komponenten.
2. Inlandstransport per
Land, Wasser oder Luft inclusive
inländischer Luftfahrt.
Chapter 2:
Tätigkeiten mit negativer Beeinträchtigung
von Kunst und Kultur, Gebräuchen oder
einheimischen Kunstgewerbes / Kunsthandwerks
1. Handel mit
Antiquitäten oder Kunstobjekten oder
Kunsthandwerk und thailändische Handarbeit
2. Herstellung von
Holzschnitzereien
3. Züchten von
Seidenraupen, Herstellung thailändischer
Seidenfasern und das Weben oder Bedrucken
auf thailändischen Seidentextilprodukten
4. Herstellung
thailändischer Musikinstrumente
5. Herstellung von
Gold- oder Silberwaren, Nickel-Bronze
Legierungen oder Lackwaren
6. Herstellung von
Töpferware und Terra-Cotta Produkten welche
als thailändische Kunst oder Kultur zu
bezeichnen sind.
Chapter 3:
Tätigkeiten mit Auswirkungen auf natürliche
Ressourcen und die Umwelt
1. Zuckerherstellung
aus Zuckerrohr
2. Salzherstellung,
inclusive Abbau
3. Salzsteinherstellung
4. Bergbau inclusive
Sprengarbeiten oder Zerkleinerungsarbeiten
5. Holzhandel zum
Zwecke der Möbel- und
Holzartikelherstellung.
Liste 3
Gewerbezweige, in denen
Thais noch nicht mit ausländischen
Unternehmungen konkurrieren können:
1. Reismüllerei und die
Herstellung von Reismehl und Saatgut
2. Fischerei, reduziert
jedoch auf Fischaufzucht
3. Wiederaufforstung
4. Herstellung von
Sperrholz, Funier, Spanholz oder Hartfaser
5. Herstellung von
natürlichem Kalk
6. Steuerberatende
Tätigkeiten
7. Rechtsberatende
Tätigkeiten
8. Architekturberufe
9. Ingenieurberufe
10. Baugewerbe,
ausgenommen:
(a) Der Bau von
Einrichtungen, die die Öffentlichkeit in
Bezug auf öffentliche Versorgungs- und/oder
Kommunikationsbetriebe mit grundlegenden
Dienstleistungen versorgen und die den
Einsatz von speziellen Werkzeugen,
Maschinen, Technologie oder Sachkenntnisse
im Bauwesen und ein Mindestkapital des
Ausländers in Höhe von 500 Mio. Baht
erfordern;
(b) Andere Bereiche des
Baugewerbes wie festgeschrieben in den
amtlichen Vorschriften.
11. Makler- oder
Agenturtätigkeiten, ausgenommen Folgende:
(a) Der
Wertpapierhandel oder Dienstleistungen im
Bereich der Warentermingeschäfte mit
landwirtschaftlichen Rohstoffen,
Finanzinstrumenten oder Wertpapieren;
(b) Der Handel mit oder
die Materialbeschaffung von Gütern und
Leistungen zur Produktion und/oder
Herstellung durch ein Unternehmen oder der
Dienstleistungsbereitstellung für ein
solches Unternehmen aus der gleichen Gruppe;
(c) Handel, Beschaffung
(für Dritte) oder die Distribution oder die
Schaffung von Absatzmärkten national oder
international für lokal hergestellte Güter
oder Waren oder Importhandel als
internationales Handelsunternehmen mit einem
Mindestkapital (des ausländischen
Firmenanteils) von mindestens 100 Mio. Baht
(d) andere Arten von
Geschäftstätigkeiten gemäß den amtlichen
Vorschriften.
12. Versteigerungen,
ausgenommen:
(a) Internationale
Gebote und Angebote welche nicht auf
Antiquitäten, antike Objekte oder
Kunstgegenstände, definiert als
thailändische Kunstarbeiten,
Handwerksarbeiten oder historische Objekte
oder von historischem Wert abgegeben werden;
(b) andere Formen der
Versteigerungen gemäß den amtlichen
Vorschriften.
13. Der Binnenhandel
mit einheimischen, landwirtschaftlichen
Erzeugnissen und Produkten, welcher durch
kein anderes, bestehendes Gesetz untersagt
wird.
14. Einzelhandel mit
sämtlichen Produkten, wenn das
Mindestkapital 100 Mio. Baht oder mehr, oder
20 Mio. Baht oder mehr je Geschäft beträgt.
15. Grosshandel mit
sämtlichen Produkten, wenn das
Mindestkapital mindestens 100 Mio. Baht je
Standort beträgt.
16. Werbeagenturen
17. Hotelgewerbe,
ausgenommen Hotel Management Services
18. Verkauf von Speisen
und Getränken
19. Pflanzenzucht und –fortpflanzung
oder Veredelung
20. Andere
Dienstleistungsunternehmen ausgenommen
Dienstleistungen aufgeführt in den
gesetzlichen Bestimmungen.
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