Hua Hin Real Estate             

follow your dream

                

 

      Service - Firmengründung

English

Deutsch

 
 

 

The Foreign Business Act and restricted occupations

Es gibt zwei Regelwerke, welche die Einschränkungen, denen Ausländern bei der Wahl Ihrer Beschäftigung in Thailand unterliegen, behandeln – Ein königliches Dekret mit einer Liste von Berufen, die Ausländern untersagt sind und ein Gesetz welches Ausländern verschiedene Aktivititäten untersagt.

Restricted occupations

Ein königliches Dekret listete 1973 neununddreißig (39) Tätigkeiten auf, deren Ausübung Ausländern untersagt war. Diese Liste wurde zu verschiedenen Anlässen durch weitere königliche Erlasse verändert – die letzte Änderung fand 1979 statt. Untersagte Berufe sind:

• einfache Werktätigkeiten

• land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten, Tieraufzucht, Fischerei oder allgemeine Aufsicht  in der Landwirtschaft

• Maurer, Zimmermann oder andere Bautätigkeiten

• Holzbearbeitung

• das Führen von motorisierten / nicht motorisierten Fahrzeugen zu kommerziellen Transportzwecken, ausgenommen in der  internationalen Luftfahrt

• Ladenbedienung

• Auktionator

• Aufsicht, Rechnungsprüfung oder Beratung im Rechnungswesen, ausgenommen gelegentliche internationale Prüfungen

• Edelsteinbearbeitung

• Frisör/In und Kosmetiker/In

• manuelles Weben

• Weben, Bearbeitung oder Herstellung von Produkten aus Hanf, Stroh, Bambus oder Rattan

• Papierherstellung

• Lackwarenherstellung

• Produktion typischer, thailändischer Musikinstrumente

• Gold- oder Silberschmied oder die Herstellung anderer Schmuckartikel aus Metall

• Herstellung von Bronzeprodukten

• Herstellung thailändischer Puppen und Figuren

• Produktion von Matratzen oder gefüllten Bettdecken

• Herstellung von Almosensammelbüchsen

• manuelle Herstellung von Seideprodukten

• Produktion von Buddha Darstellungen

• Herstellung von Messern

• Fabrikation von Papier- oder Textilregenschirmen

• Schuhherstellung

• Hutmacher

• Makler- oder Agenturgeschäfte, ausgenommen in internationalem Umfeld

• Bekleidungsherstellung

• Töpferei

• Herstellung Handgerollter Tabakwaren

• Rechtsberatende Tätigkeiten

• Schreib- oder Sekretariatsaufgaben

• handgewebte Seidenverarbeitung

• Setzarbeiten in thailändischer Schrift

ambulanter Handel

• Reiseführer oder Reisebürotätigkeiten

• Architekt

• Bauingenieurwesen, Hoch- und Tiefbau

 

The Foreign Business Act

Der Foreign Business Act (das Gesetz) wurde am 15.Oktober 1999 durch den Senat und am 20. Oktober 1999 durch das Repräsentantenhaus verabschiedet, wurde in der Ausgabe der Regierungsgazette vom 4. Dezember 1999 veröffentlicht und trat am 4. März 2000 in Kraft.

Das Gesetz widerruft und ersetzt die Bekanntgabe Nr. 281 des Nationalen Exekutiv Rates von 1972 (oder das Alien Business Gesetz, ABL).

Wie auch im Alien Business Gesetz, sind die im Gesetz aufgeführten Geschäftszweige immer noch in drei Kategorien unterteilt – Liste 1, 2 und Liste 3. Im ABL waren es Annex A, B und Annex C. Jedoch wurden die Geschäftstätigkeiten im Gesetz grundlegend verändert.

 

Ministerial Regulations

In Liste 1 findet man Tätigkeiten / Unternehmungen, welche Ausländern strikt untersagt sind. In Liste 2 sind jene Tätigkeiten / Unternehmungen aufgeführt, welche Ausländern verboten sind, ausgenommen, es wurde durch den Wirtschaftsminister eine Genehmigung gewährt an und anhand eines entsprechenden Kabinettsbeschlusses. Ausländischen Firmen, denen Zugang zu Tätigkeiten der Liste 2 gewährt wird,  müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

(1) Mindestens 40 Prozent der Firmenanteile müssen sich entweder im Besitz von Thailändern oder einer thailändischen juristischen Person befinden.

(2) Zwei Fünftel des Board of Directors müssen die thail. Staatsangehörigkeit besitzen.

Unternehmungen / Tätigkeiten der Liste 3 sind ebenfalls grundsätzlich verboten – Ausländer benötigen eine Genehmigung, ausgehändigt durch den Generaldirektor des Department of Commercial Registration (Wirtschaftsministerium), an und anhand einer Überprüfung des Foreign Business Board.

Ausländer können sich dann in Gewerbezweigen, aufgelistet in Liste 2 und 3, engagieren, wenn sie, in Übereinstimmung mit dem Investment Promotion Act, Industrial Estate Authority of Thailand Act oder anderen Gesetzen, als promoted Investor anerkannt werden. Dieses muss dann jedoch beim Wirtschaftsministerium angezeigt werden.

 

Grundzüge des Foreign Business Act, verglichen mit dem Alien Business Law

Definition des Ausländers

Alien Business Law

1. Eine natürliche oder juristische Person, welche nicht die thailändische Staatszugehörigkeit besitzt;

2. Ein Unternehmen, in dem Ausländer die Hälfte oder mehr der Anzahl oder des Wertes der Beteiligungen halten;

3. Ein Unternehmen, in welchem Ausländer für die Hälfte oder mehr der Anteilseigner abrechnen;

4. Eine limited partnership (Partnerschaft mit beschränkter Haftung) oder eine eingetragene, einfache partnership mit einem ausländischen, geschäftsführenden Gesellschafter  oder einem ausländischen Geschäftsführer.

Namenlose Anteilsscheine einer haftungsbeschränkten Firma werden generell als Anteile in ausländischer Hand angesehen, ausser anders beschrieben durch ministeriellen Erlass.

Foreign Business Act

1. Eine natürliche Person, welche nicht die thailändische Staatszugehörigkeit besitzt;

2. Eine juristische Person, welche nicht in Thailand eingetragen ist;

3. Ein, in Thailand, eingetragenes Unternehmen mit einer ausländischen Beteiligung von 50% oder mehr;

4. Eine limited partnership (Partnerschaft mit beschränkter Haftung) oder eine eingetragene, einfache partnership mit einem ausländischen, geschäftsführenden Gesellschafter  oder einem ausländischen Geschäftsführer.

Namenlose Anteilsscheine einer haftungsbeschränkten Firma werden generell als Anteile in ausländischer Hand angesehen, ausser anders beschrieben durch ministeriellen Erlass.

 

Begrenzte Teilhaberschaft an anderen Unternehmen

Alien Business Law

Ein Ausländer als Inhaber einer Genehmigung, als Anteilseigner oder Partner eines, als ausländisch definierten, Unternehmens kann nicht gleichzeitig Partner oder Anteilseigner mit mehr als einem Drittel Wert oder Anteilen in einer weiteren Partnerschaft oder einem anderen Unternehmen werden oder ein solches Unternehmen aufkaufen, es sei denn, ihm wurde durch den Generaldirektor der zuständigen Stellen des Wirtschaftsministeriums eine entsprechende Genehmigung, welche anderslautende Bestimmungen beschreibt, ausgehändigt.

Foreign Business Act

Keine Vorgaben

 

Mindestkapital

Alien Business Law

Keine Vorgaben

Foreign Business Act

Für Unternehmen welche im Foreign Business Act gelistet sind, wurde die Höhe des Mindestkapitals auf drei Millionen Baht bestimmt; für Tätigkeiten welche nicht aufgeführt, gilt eine Mindestkapitaleinlage von zwei Millionen Baht. Jedoch sollten die Mindestkapitalbestimmungen im Falle von Kapitalrückfluss nicht angewandt werden.

 

Auflistung verbotener und eingeschränkter Geschäftszweige

Alien Business Law

Unternehmungen die dem Alien Business Law unterliegen, sind in drei Kategorien unterteilt – Annex A, Annex B und Annex C.

Sämtliche in Annex A aufgelisteten Tätigkeiten sind Ausländern strikt untersagt.

Zu den in Annex B und/oder C aufgeführten Tätigkeiten haben Ausländer nur dann Zugang, wenn ihnen durch das Board of Investment eine Genehmigung zur Investitionsförderung ausgestellt wird.

Engagement in Geschäftszweigen, aufgelistet in Annex C, haben Ausländer nur mit einer Erlaubnis durch den General Director (Wirtschaftsministerium).

Foreign Business Act

Unternehmungen die dem Act unterliegen sind in drei Kategorien unterteilt – Liste 1, 2 und Liste 3.

Sämtliche in Liste 1 aufgelisteten Tätigkeiten sind Ausländern strikt untersagt.

Zu den in Liste 2 aufgeführten Tätigkeiten haben Ausländer nur dann Zugang, wenn Ihnen eine Genehmigung durch den Wirtschaftsminister an und anhand eines Kabinettsbeschlusses vorliegt. Ausländische, juristische Personen, welche sich in Unternehmungen der Liste 2 engagieren möchten, müssen zudem die folgende zwei Voraussetzungen erfüllen:

(1) Mindestens 40 Prozent der Firmenanteile müssen durch einen thailändischen Staatsangehörigen oder eine nicht-ausländische juristische Person gehalten werden.

(Der Mindestgrenzwert kann bei Vorgabe von angemessenen Gründen auf 25 Prozent abgesenkt werden)

(2) Zwei Fünftel der Mitglieder der Geschäftsführung müssen thailändische Staatsangehörige sein.

Tätigkeiten der Liste 3 sind Ausländern nur dann zugänglich, wenn Ihnen eine Genehmigung, ausgehändigt durch den Generaldirektor des Department of Commercial Registration (Wirtschaftsministerium), an und anhand einer Überprüfung des Foreign Business Board vorliegt.

Ausländer können sich dann in Gewerbezweigen, aufgelistet in Liste 2 und 3, engagieren, wenn sie, in Übereinstimmung mit dem Investment Promotion Act, Industrial Estate Authority of Thailand Act oder anderen Gesetzen, als promoted Investor anerkannt werden.

 

Hinzugefügte Änderungen der Tätigkeitskategorien

Alien Business Law

Grosshandelstätigkeiten jeglicher Art (Annex C) ausgenommen jener, welche in Annex A aufgeführt sind und Einzelhandelstätigkeiten jeglicher Art (Annex B und Annex C) erfordern eine Genehmigung zur Investitionsförderung durch das Board of Investment, oder eine Genehmigung des Generaldirektors des Department of Commercial Registration (Wirtschaftsministeriums).

Makler- oder Agenturtätigkeiten (Annex A) sind Ausländern untersagt.

Sämtliche Dienstleistungstätigkeiten, genau definiert in Annex A, Annex B und Annex C.

Diese fallen unter das Gesetz. Besonders  Rechnungswesen, rechtliche und architektonische Dienstleistungen sind unter Annex A aufgeführt, während Ingenieurdienstleistungen unter Annex C zu finden sind.

Gebäudebau ist unter Annex A aufgeführt, während sämtliche anderen Baugewerbezweige unter Annex C aufgelistet sind.

Intrahandel, speziell mit lokalen, landwirtschaftlichen Produkten und Werbeagenturdienstleistungen sind unter Annex A gelistet.

Foreign Business Act

Der Gross- und Einzelhandel mit sämtlichen Produkten ist gemäß Liste 3 genehmigungspflichtig. Ausgenommen sind Grosshandelsunternehmen mit einem Mindestkapital von 100 Mio. Baht oder mehr je Standort und Einzelhandelsunternehmungen mit einem Mindestkapital in Höhe von 100 Mio. Baht oder mehr, oder 20 Mio. Baht oder mehr je Geschäft.

Makler- und Agenturtätigkeiten, unter Liste 3 aufgeführt, sind Ausländern zugänglich wenn diese im Besitz einer Foreign Business License sind. Allerdings, sind die folgenden Tätigkeiten vom Act (Genehmigungen) ausgeschlossen:

Der Wertpapierhandel oder Dienstleistungen im Bereich der Warentermingeschäfte mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, Finanzinstrumenten oder Wertpapieren;

Der Handel mit oder die Materialbeschaffung von Gütern und Leistungen zur Produktion und/oder Herstellung durch ein Unternehmen oder der Dienstleistungsbereitstellung für ein solches Unternehmen aus der gleichen Gruppe;

Handel, Beschaffung (für Dritte) oder die Distribution oder die Schaffung von Absatzmärkten national oder international für lokal hergestellte Güter oder Waren oder Importhandel als internationales Handelsunternehmen mit einem Mindestkapital (des ausländischen Firmenanteils) von mindestens 100 Mio. Baht; andere Arten von Geschäftstätigkeiten gemäß den amtlichen Vorschriften.

Während sämtliche, in Liste 3, aufgeführten Dienstleistungstätigkeiten (ausgenommen jene in den Ministerialregelungen beschriebenen) per Lizenz betrieben werden konnten, hat es bei Dienstleistungen im Bereich der Steuer- und Rechtsberatenden Tätigkeiten sowie den Architekturberufen (ursprünglich wurden keine Genehmigungen erteilt) und dem Ingenieurwesen eine einschneidende Änderung gegeben – für diese werden nunmehr auch Genehmigungen ausgestellt.

Für das Baugewerbe sind ebenfalls Genehmigungen erhältlich – unter Liste 3; jedoch ist das Baugewerbe vom Act ausgeschlossen, wenn es sich um folgende Bereiche handelt:

Der Bau von Einrichtungen, die die Öffentlichkeit  in Bezug auf öffentliche Versorgungs- und/oder Kommunikationsbetriebe mit grundlegenden Dienstleistungen versorgen und die den Einsatz von speziellen Werkzeugen, Maschinen, Technologien oder Sachkenntnissen im Bauwesen und ein Mindestkapital des Ausländers in Höhe von 500 Mio. Baht erfordern;

Andere Bereiche des Baugewerbes wie festgeschrieben in den amtlichen Vorschriften.

Der Binnenhandel mit einheimischen, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Produkten, welcher durch kein anderes, bestehendes Gesetz untersagt wird und der in Liste 3 aufgeführt ist, darf  durch Ausländer betrieben werden, sofern diese im Besitz einer Foreign Business License sind.

 

Neuregelung verbotener und eingeschränkter Geschäftstätigkeiten

Alien Business Law

Ein Royal Decree vorausgesetzt, dürfen sich Ausländer in sämtlichen, in Annex A oder Annex B aufgeführten, Geschäftsfeldern betätigen. Eine Gesetzesänderung zu Annex C kann nur per Royal Decree vorgenommen werden.

Foreign Business Act

Eine Änderung der Liste 1 sowie des Kapitels 1 der Liste 2 kann nur per Gesetz durchgeführt werden. Weitere Änderungen erfordern ein Royal Decree. Das Foreign Business Board ist angewiesen, die aufgeführten Geschäftsfelder einmal im Jahr durchzusehen und zu bewerten und mögliche Änderungen dem Wirtschaftsminister einzureichen.

 

Konventionalstrafen

Alien Business Law

Bussgeld in Höhe von 30,000-500,000 Baht

Foreign Business Act

Bussgeld in Höhe von 100,000-1,000,000 Baht und Haftstrafen von nicht mehr als 3 Jahren.

 

Liste der geschäftlichen Tätigkeiten

Liste 1

Geschäfte, die Ausländern aus besonderen Gründen untersagt sind:

1. Unternehmungen in den Bereichen Zeitung, Radio oder TV-Stationen

2. Landwirtschaft im Tief- / Hochland, Gartenbau

3. Viehzucht

4. Forstbetrieb und Holzeinschlag in natürlichen Waldstücken

5. Fischerei in thailändischen Hoheitsgewässern und in Thailands exclusiven, Ökozonen

6. Herstellung von thailändischer Kräutermedizin

7. Inzahlungnahme und Auktionshandel mit antiken, thailändischen Objekten oder antiken Gegenständen von nationalem, historischen Wert

8. Formen oder Giessen von Buddha Darstellungen und Almosenschalen buddhistischer Mönche

9. Landverkauf.

Liste 2

Tätigkeiten im Bereich der nationalen Sicherheit, mit negative Beeinträchtigung von Kunst und Kultur, Gebräuchen oder einheimisches Kunstgewerbe / Kunsthandwerks oder Tätigkeiten mit Auswirkungen auf natürliche Ressourcen oder die Umwelt.

Chapter 1: Tätigkeiten im Bereich der nationalen Sicherheit

1. Herstellung, Absatz (Verkauf) und Instandsetzung von:

(a) Schussfeuerwaffen, Munition, Schießpulver und Explosivstoffen

(b) Komponenten von Schussfeuerwaffen, Schießpulver und Explosivstoffen

(c) Rüstungsgütern, Militärfahrzeugen, Fluggeräten oder Beförderungsmitteln

(d) Jede Form von Kriegsausrüstung oder deren Komponenten.

2. Inlandstransport per Land, Wasser oder Luft inclusive inländischer Luftfahrt.

Chapter 2: Tätigkeiten mit negativer Beeinträchtigung von Kunst und Kultur, Gebräuchen oder einheimischen Kunstgewerbes / Kunsthandwerks

1. Handel mit Antiquitäten oder Kunstobjekten oder Kunsthandwerk und thailändische Handarbeit

2. Herstellung von Holzschnitzereien

3. Züchten von Seidenraupen, Herstellung thailändischer Seidenfasern und das Weben oder Bedrucken auf thailändischen Seidentextilprodukten

4. Herstellung thailändischer Musikinstrumente

5. Herstellung von Gold- oder Silberwaren, Nickel-Bronze Legierungen oder Lackwaren

6. Herstellung von Töpferware und Terra-Cotta Produkten welche als thailändische Kunst oder Kultur zu bezeichnen sind.

Chapter 3: Tätigkeiten mit Auswirkungen auf natürliche Ressourcen und die Umwelt

1. Zuckerherstellung aus Zuckerrohr

2. Salzherstellung, inclusive Abbau

3. Salzsteinherstellung

4. Bergbau inclusive Sprengarbeiten oder Zerkleinerungsarbeiten

5. Holzhandel zum Zwecke der Möbel- und Holzartikelherstellung.

Liste 3

Gewerbezweige, in denen Thais noch nicht mit ausländischen Unternehmungen konkurrieren können:

1. Reismüllerei und die Herstellung von Reismehl und Saatgut

2. Fischerei, reduziert jedoch auf  Fischaufzucht

3. Wiederaufforstung

4. Herstellung von Sperrholz, Funier, Spanholz oder Hartfaser

5. Herstellung von natürlichem Kalk

6. Steuerberatende Tätigkeiten

7. Rechtsberatende Tätigkeiten

8. Architekturberufe

9. Ingenieurberufe

10. Baugewerbe, ausgenommen:

(a) Der Bau von Einrichtungen, die die Öffentlichkeit  in Bezug auf öffentliche Versorgungs- und/oder Kommunikationsbetriebe mit grundlegenden Dienstleistungen versorgen und die den Einsatz von speziellen Werkzeugen, Maschinen, Technologie oder Sachkenntnisse im Bauwesen und ein Mindestkapital des Ausländers in Höhe von 500 Mio. Baht erfordern;

(b) Andere Bereiche des Baugewerbes wie festgeschrieben in den amtlichen Vorschriften.

11. Makler- oder Agenturtätigkeiten, ausgenommen Folgende:

(a) Der Wertpapierhandel oder Dienstleistungen im Bereich der Warentermingeschäfte mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, Finanzinstrumenten oder Wertpapieren;

(b) Der Handel mit oder die Materialbeschaffung von Gütern und Leistungen zur Produktion und/oder Herstellung durch ein Unternehmen oder der Dienstleistungsbereitstellung für ein solches Unternehmen aus der gleichen Gruppe;

(c) Handel, Beschaffung (für Dritte) oder die Distribution oder die Schaffung von Absatzmärkten national oder international für lokal hergestellte Güter oder Waren oder Importhandel als internationales Handelsunternehmen mit einem Mindestkapital (des ausländischen Firmenanteils) von mindestens 100 Mio. Baht

(d) andere Arten von Geschäftstätigkeiten gemäß den amtlichen Vorschriften.

12. Versteigerungen, ausgenommen:

(a) Internationale Gebote und Angebote welche nicht auf Antiquitäten, antike Objekte oder Kunstgegenstände, definiert als thailändische Kunstarbeiten, Handwerksarbeiten oder historische Objekte oder von historischem Wert abgegeben werden;

(b) andere Formen der Versteigerungen gemäß den amtlichen Vorschriften.

13. Der Binnenhandel mit einheimischen, landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Produkten, welcher durch kein anderes, bestehendes Gesetz untersagt wird.

14. Einzelhandel mit sämtlichen Produkten, wenn das Mindestkapital 100 Mio. Baht oder mehr, oder 20 Mio. Baht oder mehr je Geschäft beträgt.

15. Grosshandel mit sämtlichen Produkten, wenn das Mindestkapital mindestens 100 Mio. Baht je Standort beträgt.

16. Werbeagenturen

17. Hotelgewerbe, ausgenommen Hotel Management Services

18. Verkauf von Speisen und Getränken

19. Pflanzenzucht und –fortpflanzung oder Veredelung

20. Andere Dienstleistungsunternehmen ausgenommen Dienstleistungen aufgeführt in den gesetzlichen Bestimmungen.